Ute Ebert

RECHNUNGSWESEN und unterjähriges CONTROLLING

Laufende Finanzbuchführung

  • Erstellen der laufenden Buchführung: Sie bringen uns Ihre Belege in einem Pendelordner und wir verarbeiten diese und prüfen, ob alle steuerrechtlichen Anforderungen an die Belege erfüllt sind (z. B. bei der Umsatzsteuer für den Vorsteuerabzug)
  • Die Buchführung archivieren wir für Sie elektronisch nach den gesetzlichen Vorgaben 10 Jahre lang
  • Oder Digital: Sie scannen Ihre Belege und wir holen uns diese online, verknüpfen sie mit dem jeweiligen Buchungssatz und der Bewegung auf Ihrem Kontoauszug. Datensicherheit ist hier selbstverständlich gewährt. Das Ganze wird nicht über das Internet sondern über eine geschützte Leitung zu unserem Rechenzentrum, der DATEV, gesteuert (mit Smartcard Identifikation). Wenn Sie wollen, können Sie Ihr Online-Banking mit einbinden. Das hat den Vorteil, dass Sie durch den Scan einer Rechnung automatisch einen Überweisungsträger generieren. Wir zeigen Ihnen gerne, unverbindlich, wie das im Zeitalter der Digitalisierung 2.0 geht. Und was noch alles möglich ist, z. B. zeitnah und aktuell betriebswirtschaftliche Auswertungen, einzelne gebuchte Konten oder Offene Posten Listen Ihrer Kunden und Lieferanten online einzusehen oder auszudrucken
  • Und: Nie mehr Belege suchen! Sie entscheiden sich für die Digitalisierung Ihrer Buchführung. Dann finden Sie alle Belege bequem im digitalen Archiv und das lästige Akten-Durchblättern entfällt (das geht auch über mehrere Jahre hinweg, wenn Sie z. B. eine alte Lieferantenrechnung benötigen)
  • Wenn die Betriebsprüfung sich anmeldet, müssen Sie keine Belege mehr suchen und zusammenstellen. Wir erstellen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Daten-DVD für den Prüfer, die alle Belege mit enthält.
  • Das kann, muss aber nicht sein. Wir können auch analog, nach wie vor.
  • Außerdem können wir eine Personenkontenbuchführung, zusätzlich zur Sachkontenbuchführung, einrichten, und führen für Ihre Kunden und Lieferanten gesonderte Debitoren- und Kreditorenkonten. Hierzu erhalten Sie monatlich eine Offene-Posten-Liste. Aus der Liste können Sie nicht nur die offenen Beträge Ihrer Kunden (und Lieferanten) auf einen Blick sehen, sondern auch welche Beträge überfällig sind oder in welcher Höhe Skonto gezogen wurde. Gerne übernehmen wir für Sie das Mahnwesen
  • Für uns selbstverständlich ist die Soforterfassung von Anlagenzugängen und Anlagenabgängen von Wirtschaftsgütern Ihres Betriebs. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, jederzeit einen aktuellen Anlagenspiegel vorliegen zu haben.
  • Über ein gesondertes Modul erfassen wir Ihre betrieblichen Kredite. Dadurch können Sie bei uns jederzeit einen aktuellen Verbindlichkeitenspiegel abrufen. Oder wir stellen Ihnen diesen digital zur Verfügung
  • Sie erstellen Ihre Buchführung selbst und benötigen hier und da einen guten Rat oder eine Auskunft? Wir unterstützen Sie gerne. Unser IT Mitarbeiter kann Ihnen auch bei Fragen zu Ihrer Buchhaltungssoftware Support geben, wenn Sie ein gängiges Programm nutzen.

 

Betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen erhalten Sie individuell zusammengestellt, je nach Ihren Anforderungen, als Standard zum Überblick Ihrer Erlöse, Betriebsausgaben und vorläufigen Überschüsse und zusätzlich zu Ihrer Liquiditätssituation, Ihrer Kapitaldienstgrenze und mit Zwei- oder Mehrjahresvergleich. Auch die Information zu Ihren Top 10 Kunden und/oder Top 10 Lieferanten ist möglich.
  • Als Zusatzauswertungen bieten wir Ihnen Soll-Ist-Vergleich-Auswertungen, wobei wir Sie bei der Aufstellung von Soll-Plänen unterstützen können
  • Spezielle, mit Ihnen abgestimmte Sonderauswertungen, die branchenbezogen sein können oder andere Kriterien berücksichtigen
  • Unser Ziel ist es, eine aussagekräftige BWA für Sie zu erstellen. Deswegen empfehlen wir unterjährig Abgrenzungsbuchungen, z. B. Weihnachtsgeld für Ihr Personal oder Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und Abschreibungen, jeden Monat „anteilig“ zu erfassen.
  • Anlagenspiegel mit aktuellen Buchwerten und historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Restnutzungsdauer sowie Investitionsliste und Abgangsliste
  • Verbindlichkeitenspiegel Ihrer betrieblichen Kredite mit aktueller Restvaluta, Restlaufzeit, Zinssatz und Zinsbindungsfrist

 

BWA-Check und Sonderaktionen

  • Zur Jahresmitte prüfen wir für Sie, soweit Sie uns damit beauftragen, Auffälligkeiten in Ihrem Unternehmen und Veränderungen zum Vorjahr. Dabei berücksichtigen wir auch Kennzahlen, die im Rahmen des Bankenratings von Bedeutung sind.
  • Damit verbunden erstellen wir eine Hochrechnung auf Grund Ihres bis dahin erwirtschafteten Jahresergebnisses und simulieren daraus eine voraussichtliche Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer. Damit wissen Sie bereits während des Jahres, was in etwa steuerlich auf Sie zukommt.
  • Vielleicht ergibt sich ja auch eine voraussichtliche Erstattung von Steuern. Dann können Sie uns beauftragen, Ihre vierteljährlichen Steuervorauszahlungen für das III. und IV. Quartal durch einen Antrag beim Finanzamt entsprechend herabsetzen zu lassen.
  • Wenn Sie Ihre voraussichtliche Steuersituation kennen, können wir besprechen, ob geplante Investitionen vorgezogen werden, um zusätzliche Abschreibungsbeträge zu gewinnen, oder Neuanschaffungen lieber verschoben werden.
  • Oder wir prüfen gemeinsam, ob bestimmte Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung durchführbar sind. Sind Bankgespräche oder Kreditverhandlungen notwendig, sind wir dabei. Die entsprechenden Unterlagen dazu bereiten wir vorher für Sie auf.
  • Auch zu einem aktiven Kostenmanagement können wir Sie beraten oder zumindest unterstützen. Bei der Einrichtung eines Frühwarnsystems helfen wir Ihnen bei der Definition der Überwachungskriterien – sowohl der qualitativen als auch der quantitativen Merkmale.