BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG und Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG

Betriebswirtschaftliche Beratungen

Wenn wir Sie betriebswirtschaftlich beraten, hören wir Ihnen erst einmal gründlich zu. Wir möchten verstehen, was Sie vorhaben und was Ihnen dabei wichtig ist. Wo liegen Ihre Ziele? Dann erörtern wir die Umsetzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Liquiditätssituation, einer mit Ihrem Vorhaben verbundenen Ertragssicherung und möglichen, steuerlichen Optimierungsmaßnahmen. Dabei gilt für uns der Grundsatz, dass das Vorhaben Sie auch weiterhin ruhig schlafen lassen soll.

Wir unterstützen und beraten Sie bei:

  • Existenzgründungen
  • Unternehmenserweiterungen, ggf. zu Abspaltungen oder Ausgliederungen
  • Investitionen und Finanzierungen
  • Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
  • Mitarbeitervergütungssysteme
  • Gesamtsteuerbelastungsvergleiche
  • Aufstellung von Planungsrechnungen für 2 bis 5 Jahre und deren Rollierung 
  • Frühwarnsysteme und Risikomanagement
  • Vermögensstatus Quo aktuell und simuliert auf einen Stichtag in der Zukunft
  • Unternehmensbewertungen
  • Praxiswertgutachten

In allen Fällen unterstützen wir Sie auch bei Kreditverhandlungen und Bankgesprächen.

Nachfolgeberatungen

Wir unterstützen und beraten Sie bei:

  • Unternehmensnachfolge
  • bei Verkauf oder Aufgabe Ihres Unternehmens oder Ihrer Praxis
  • im Rahmen einer Liquidation

Zur bestmöglichen Erfüllung der uns erteilten Aufträge, kooperieren wir mit Rechtsanwälten, Notaren und Unternehmensberatern, sowie mit Banken. Bei steuerlich schwierigen Sachverhalten greifen wir auf einen Kollegen-Pool zurück und holen uns die notwendige Expertise in Ihrem Interesse.